Benutzerordnung (Stand: 09/2022)

1. Benutzungsberechtigung

1.1 Nutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem Aushang oder unserer Webseite.

1.2 Die Benutzerordnung wird von Kletterer mit Unterschrift digital anerkennt. Der Kletterer bestätigt mit Kauf einer Eintrittskarte, dass er über das nötige Wissen und die entsprechende Erfahrung verfügt um in der Kletterhalle selbständig klettern zu können. Es wird ferner bestätigt, die Benutzerordnung gelesen zu haben, damit einverstanden zu sein und sich dementsprechend zu verhalten. JEDER klettert auf eigenes Risiko und trägt die volle Verantwortung.

1.3 Eine Ermäßigung kann nur mit gültigem und entsprechenden Ausweis gewährt werden. Auch bei allen Mengen/Zeit- und Abokarten weisen wir darauf hin, dass der entsprechende Ausweis unaufgefordert vorgewiesen werden muss.

1.4 Alle Karten sind Einzelpersonen bezogen und nicht übertragbar. Jeder Missbrauch wird bestraft und kann zum Verweis aus der Kletterhalle, im wiederholten Falle sogar zum Hausverbot führen. Den Anleitungen unseres Personals ist Folge zu leisten.

1.5 Der Eintritt ins Alpenbistro ist kostenfrei.

1.6 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen den sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugter maßen ausübt, benutzen. Ausnahme ist unter Ziffer 1.7 geregelt. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen den sparkassendome auch ohne Begleitung der Eltern oder eines weiteren Aufsichtspflichtgen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm aus oder können von der Webseite www.sparkassendome.de heruntergeladen werden.

1.7 Bei Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die Leiter/Leiterin (im folgenden Leiter genannt) der Gruppen dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Der Leiter einer Gruppe muss volljährig sein, es sei denn es handelt sich um eine Veranstaltung im Auftrag einer DAV-Organisation und der Leiter hat mindestens das 16. Lebensjahr vollendet. Gruppen müssen beim erstmaligen Besuch des sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm das jeweils aktuelle Formular „Gruppen“ vollständig und im Original an der Kasse vorlegen. Minderjährige Teilnehmer einer Gruppe müssen beim Besuch des sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm das aktuelle Formular der Einverständniserklärung für Minderjährige“ vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse vorlegen. Bei jeder weiteren Veranstaltung muss das Formular an der Kasse als Kopie vorgelegt werden. Bei minderjährigen DAV-Leitern hat die DAV Organisation ferner zu bestätigen, dass diese Tätigkeit von den Erziehungsberechtigten gestattet wurde.

1.8 Der sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm dient ausschließlich den Zwecken des DAV Neu-Ulm, deren Gastmitglieder, Kooperationspartnern und sonstigen angeschlossenen Verbänden sowie privaten Kletterzwecken. Die gewerbliche und kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Genehmigung.

1.9 Die unbefugte Nutzung des sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzerordnung wird mit einer erhöhten Klettergebühr in Höhe von 100,-- Euro geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere Schadensersatz sowie sofortigen Verweis aus dem sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.

 

2. Benutzungszeiten

2.1 Der sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm darf nur während der festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Webseite www.sparkassendome.de bekannt gegeben. Änderungen vorbehalten.

Öffnungszeiten:

MONTAG - FREITAG 09.00 - 23.00 UHR

SAMSTAG , SONN - & FEIERTAG 09.00 - 21.00 UHR

Kletterende ist jeweils eine halbe Stunde vor Schließung der Halle.
Das Alpenbistro schließt für Speisen jeweils eine Stunde vor Schließung.

2.2 Bei Gewitter- oder Blitzgefahr darf die Außenanlage nicht benutzt werden. Hierfür hat jeder Benutzer eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

2.3 Wir weisen darauf hin, dass für Besitzer von Mengen/Zeit- und Abokarten kein Anspruch auf Geldrückerstattung bei Hallenschließungen oder reduziertem Kletterbetrieb bzw. gesetzlich angeordnete Schließung, besteht. Prinzipiell garantieren wir aber 300 Tage Kletterbetrieb. Trotzdem können jederzeit Teilbereiche, im Notfall sogar die ganze Halle geschlossen werden bzw. für sparkassendome interne Veranstaltungen reserviert werden z.B. Routenbau, Revisionen, Grundreinigungen, Wettkämpfe, Veranstaltungen, etc. Derartige Veranstaltungen werden rechtzeitig im Internet und in der Kletterhalle bekannt gegeben.

2.4. In der Kinderkletterwelt erhalten Kleinkinder unter 6 Jahren, in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen, freien Eintritt. Wochentags ab 17.00 Uhr, an den Wochenenden und Feiertagen ist die Nutzung für Kinder kletternder Eltern vorbehalten um die entsprechende Sicherheit zu gewährleisten.

 

3. Kletterregeln und Haftung

3.1 Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umgang mit der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer des sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm zu beachten hat.
Der Aufenthalt in und die Benutzung des sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzungen vom sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm, seinen Organe/n, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

3.2 Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in den Kletteranlagen und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während des gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulder Bereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und dort nicht abgelegt werden.

3.3 Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herab fallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

3.4 Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich.

3.5 Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen.

3.6 Die verwendeten Seile müssen mindestens 50 m lang sein.

3.7 Die im Toprope Bereich verwendeten Seile dürfen nicht abgezogen oder anderweitig verwendet werden! Die Seile verbleiben in der jeweiligen Route.
Achtung: die Topropeseile sind max. 30 m lang. Für die Halle ist eine Mindestlänge von 50 m vorgeschrieben!

3.8 In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. Dies gilt auch, wenn am Umlenkpunkt ein Doppelkarabiner vorhanden ist.

3.9 Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Soweit zwei Umlenkkarabiner vorhanden sind, sind beide einzuhängen.

3.10 Beim Klettern im Toprope (das bedeutet, das Seil ist ausschließlich im Umlenkpunkt eingehängt) oder Nachstieg (das bedeutet, das Seil ist in allen Zwischensicherungen und im Umlenkpunkt eingehängt) ist, sofern die Umlenkung nicht bereits aus zwei Umlenkkarabinern besteht, zusätzlich zur Umlenkung mindestens ein weiteres Karabinerpaar unter der Umlenkung einzuhängen. In den überhängenden Bereichen darf nicht Toprope geklettert werden. Es darf in den überhängenden Bereichen aber dann im Nachstieg geklettert werden, wenn das Seil in alle vorhandenen Zwischensicherungen und im Umlenkpunkt eingehängt ist und der Kletterer am Seilende klettert, das in die Zwischensicherungen eingehängt ist.

3.11 Bouldern (Klettern ohne Seil) ist nur in den speziell ausgewiesenen Boulderbereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan).

3.12 Als gesperrt und/oder reserviert gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten werden, insbesondere auch nicht beklettert werden.

3.13 Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen.

Die DAV Sektion Neu-Ulm sowie der sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

3.14 Mit herab fallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.

3.15 Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Express Schlingen, Karabiner, etc. sind dem Hallenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

3.16 Wir weisen Sie daruaf hin dass Sie, durch einen Besuch im sparkassendome der Infektionsgefahr für COVID-19 ausgesetzt sind.

3.17 Besondere Gefahren bestehen beim Klettern im Winter im Außenbereich durch Schnee, Eis, Dachlawinen, Eisschlag etc. Auch die künstlichen Klettergriffe können im Winter leichter brechen als im Sommer. Im Außenbereich wird in den Wintermonaten weder geräumt noch gestreut. Die Benutzer haben sich deshalb in einem besonderen Maße vorzusehen und eigenverantwortliche Vorsorge vor den Gefahren zu treffen. Zudem sind im Innenbereich und Außenbereich nicht allen Wandteile vollständig mit Express Schlingen ausgestattet. Deshalb ist dies vor dem Einsteigen in eine Route zu überprüfen und sind gegebenenfalls Express Schlingen in alle vorgesehenen Zwischensicherungshaken einzuhängen. Der sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm behält sich das Recht vor, bei schlechten Witterungsverhältnissen den Außenbereich in den Wintermonaten zu sperren.

3.18 Sichern mit Selbstsicherung ist nicht gestattet!

3.19 Die Abseiltechnik muss beherrscht werden und das Abseilen erfolgt auf eigene Gefahr!

3.20 Der Klettersteig ist ausschließlich zu Kurs- und Schulungszwecken geöffnet.

3.21 Die Benutzung der Slacklines im Innen- und Außenbereich erfolgt auf eigene Gefahr! Desweiteren ist die Benutzung nur in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte möglich!

3.22 Für alkoholisierte Besucher gilt Kletterverbot. Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen ist der Aufenthalt in der Kletteranlage verboten.Wir behalten uns bei Zuwiderhandlung das Recht vor, die betroffene Person aus der Anlage zu verweisen.

3.23 Unser Hallenteam ist jederzeit dazu berechtigt, sich von unseren Benutzern sowohl im Toprope als auch im Vorstieg ein sicheres Halten eines Sturzes zeigen zu lassen. Wer dies auf Aufforderung nicht vorzeigen kann oder will, darf in der Halle nicht mit Seilsicherung, sondern lediglich im Boulder Raum klettern.

3.24 Wir bitten erfahrene Kletterer und Stammkunden um die Mithilfe beim Vermeiden von Unfällen! Dank Ihrer Erfahrung können Sie uns unterstützen, Probleme rechtzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Sie können anfälligen Risikopersonen entweder selbst „Tipps" und Hinweise für Ihre Sicherheit geben oder unverzüglich das Hallenpersonal informieren.

3.25 Das Beschallen (z.B. durch Radio, Handy etc) durch Dritte ist in der kompletten Halle nicht gestattet.

 

4. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

4.1 Tritte, Griffe, Elemente, Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

4.2 Wir bitten die Kletterer, sich in den Umkleideräumen und nicht in der Kletterhalle umzuziehen.

4.3 Das Benutzen der Anlage barfuß ist in allen Bereichen untersagt!

4.4 Barfuß Klettern oder Sichern ist nicht erlaubt. Wir weißen darauf hin, dass in der Halle saubere Schuhe getragen werden müssen. Zum Schutz der Wand ist das Klettern mit Bergschuhen sowie Socken untersagt. Zugelassen sind nur Kletterschuhe oder saubere Turnschuhe.

4.5 Im Einstiegsbereich der Routen und im Abseilbereich der Routen dürfen keine Gegenstände liegen (Stolpergefahr / Unfallgefahr beim Sichern und Ablassen). Bitte beachten Sie die roten Markierungen.

4.6 Rucksäcke und andere Gegenstände müssen in den dafür vorgesehenen Ablagebereichen verstaut werden.

4.7 Liegen gebliebene Sachen werden für einen kurzen Zeitraum in einer dafür vorgesehenen Fundkiste aufbewahrt und regelmäßig entsorgt.

4.8 Die Anlagen und das Gelände um den sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (inklusive Kaugummis) sind in die dafür vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. Zigarettenkippen sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.

4.9 Das Mitnehmen von Tieren in den Kletterbereich und dessen Infrastruktur (z.B. Umkleiden) ist verboten.

4.10 Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

4.11 Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist in dem gesamten Halleninnenbereich (Innenkletterbereiche, Boulder Bereiche, Bistro, Galerie, Tribüne, Treppenaufgänge, Toiletten, Umkleideräume etc.) untersagt und nur in ausgewiesenen Zonen im Außenbereich gestattet.

4.12 Der Gebrauch von Magnesia ist nur in Form von Chalkballs und flüssigem Chalk erlaubt.

4.13 Auf die Garderobe und mitgebrachten Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Für Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

4.14 Verschlossene Spinde werden mit Ende der Öffnungszeiten durch das Personal geöffnet. Die Ausrüstungsgegenstände werden in der Fundkiste gelagert.

4.15 Bitte parken Sie auf den ausgewiesenen Parkplätzen auf dem Gelände des sparkassendome. Rettungswege und Feuerwehrzufahrt sind freizuhalten. Zuwider parkende Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

 

5. Hausrecht

5.1 Das Hausrecht über die Kletteranlage üben die Betriebsleiter des sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm sowie der Vorstand der Sektion Neu-Ulm bzw. die von ihnen Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

5.2 Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann vom DAV Neu-Ulm dauernd oder auf Zeit von der Benutzung des sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm ausgeschlossen werden. Das Recht des DAV Neu-Ulm, darüber hinaus gehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt. Ein Verweis von der Anlage führt nicht zu einem Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder sonstiger geleisteter Entgelte/Auslagen.

 

6. Auto Belay

6.1 Die Benutzung des Auto Belay ist eigenverantwortlich. Die Handhabung des Auto Belay muss vorab gelesen werden.

6.2 Eltern haften für Ihre Kinder.

6.3 Bei falscher Handhabung kann es zu schweren Verletzungen kommen, für die wir nicht haften.

 

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Deutscher Alpenverein Sektion Neu-Ulm e.V.

sparkassendome DAV Kletterwelt Neu-Ulm Stand: 09.2022

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